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Zahnersatz in Raten "zahlbar",
Zahnersatz-Zusatzversicherung
Zahnersatzkosten
Ein Trugschluss ist es, dass die Material- und Laborkosten gestiegen
seien. In Wahrheit ist deutsche Zahntechnik günstig wie nie. Von 1992
bis 2005 haben sich die Preise für in Deutschland hergestellten Zahnersatz
lediglich um 2 % erhöht, während die Preise im Gesamthandwerk im gleichen
Zeitraum um 40,2 % gestiegen sind. Dennoch sollten Sie mit einer Zahnersatz-Zusatzversicherung
vorsorgen.
Zahnersatz
in Raten "zahlbar"
So wie die Ratenzahlung beim Autokauf, bei der Anschaffung von Möbeln,
Fernseh- oder HiFi-Geräten nicht mehr wegzudenken ist, so ist die Hochwertigkeit
und Langlebigkeit von Zahnersatz "made in Germany" auch in Raten zahlbar.
Viele Patienten nutzen zur Finanzierung ihrer "schönen Zähne" bereits
die Teilzahlung. Gut vorsorgen mit Zahn-Zusatzversicherung Bei der Wahl
der privaten Zusatzversicherung für Zahnersatz sollte grundsätzlich
bedacht werden: WER will WAS für WELCHE Fälle WIE absichern. Hier gilt:
die unterschiedlichen Leistungsangebote der Versicherer beachten und
in jedem Fall die Vertragsbedingungen genau zu studieren, denn die Versicherungsleistungen
unterscheiden sich zum Teil gravierend. Beispielsweise übernehmen manche
"Zahntarife" die Kosten für Inlays komplett, andere nur die anteilige,
prozentuale Erstattung. Auch die Kosten für Implantate werden nicht
bei allen "Zahntarifen" übernommen.
Ebenfalls bei der Höhe der Erstattung
gibt es große Unterschiede. Heißt es beispielsweise "40% des erstattungsfähigen
Betrages", dann ist mit dem "erstattungsfähigen Betrag" oft nur der
Betrag für Leistungen aus dem "Kassenkatalog" gemeint und bezeichnet
die prozentuale Übernahme des reinen "Kassenanteils" (z. B. Übernahme
von 40% des nach Kassenzuschuss verbleibenden Patientenanteils an der
Kassenleistung). Auch "50% der Restkosten", kann betragsmäßig erheblich
weniger ausmachen als ein "Zahntarif", der "30% des Rechnungsbetrages"
vorsieht. Das heißt, nicht lediglich und pauschal die Prozentwerte vergleichen,
sondern besonders darauf achten, was genau hinter der Formulierung der
Versicherungsleistung steckt.
[ www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de
]
Bei der Seite handelt es sich um einen
versicherungsneutralen Wegweiser, der nicht dem Verkauf bzw. dem Vertrieb
von Versicherungen dient. Er soll Verbrauchern helfen sich im Dschungel
der Zahnzusatzversicherungen zu Recht zu finden.
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Steuern
sparen - Die steuerliche Absetzbarkeit von Zahnersatz
Patienten können ihren Eigenanteil (Zuzahlung)
an Zahnersatz unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche
Belastung steuerlich geltend machen. Die privaten Kosten für Zahnersatz
- dazu zählen Kronen, Brücken, Füllungen, Prothesen etc. - reduzieren
so das zu versteuernde Einkommen, denn diese Ausgaben gehören zu
den Krankheitskosten und sind damit als außergewöhnliche Belastungen
steuerlich abzugsfähig. Sie wirken sich dann steuermindernd aus,
wenn - ggf. zusammen mit anderen Kosten - die zumutbare Eigenbelastung
überschritten wird.
Übrigens: Zu den Krankheitskosten zählen auch die Fahrtkosten zum
Zahnarzt, diese können abgesetzt werden.
Beispiel: Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Brutto-Monatseinkommen
von € 1.500,-- (€ 18.000,-- pro Jahr) hätte einen Grenzbetrag von
1 % seines Jahreseinkommens, also € 180,-- pro Jahr. Wenn sein Eigenanteil
für Zahnersatz, -kronen oder -füllungen diese Grenze überschreitet,
werden alle darüber liegenden Kosten als "außergewöhnliche Belastung"
von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Aber auch andere Krankheitskosten
sind außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich abzugsfähig.
Sie wirken sich dann steuermindernd aus, wenn - ggf. zusammen mit
anderen Kosten - die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Das gelingt nur, wenn man während des Jahres auch wirklich alle
außergewöhnlichen Belastungen festhält und Belege sammelt.
Nachfolgend eine Übersicht der wichtigen Kosten (Voraussetzung:
medizinische Notwenigkeit)
- Alternative Behandlungsmethoden
- Arzneimittel
- Bade- und Heilkuren (unter best. Voraussetzung)
- Brillen o Eigenanteile (Zuzahlungen, Praxisgebühr)
- Erkrankung im Ausland
- Fahrtkosten
- Haartransplantation
- Heilpraktiker
- Impfungen
- Künstliche Befruchtung
- Kurkosten (Kuranteil)
- Medizinische Hilfsmittel (Gesundheitsschuhe, Stützstrümpfe, etc.)
- Rezeptgebühr
- Zahnersatz
Genauere Informationen darüber geben Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein
oder auch das Finanzamt.
Stand: Juni
2006
Zahn-Zusatzversicherungen
für gesetzlich Versicherte: Zahnärzte verweisen
auf das Kleingedruckte
Seit fast 2 Jahren dürfen nun bereits auch die Gesetzlichen Krankenkassen
ihren Versicherten private Zusatzversicherungen, etwa beim Krankentagegeld
oder beim Zahnersatz, anbieten. Weil auch ein sorgfältig geführtes Bonusheft
nicht vor einem erheblichen Eigenanteil, der bei hochwertigem Zahnersatz
zu zahlen ist, schützt, werden gerade im Dentalbereich sehr viele unterschiedliche
Tarife angeboten. Oftmals haben die Krankenkassen dafür mit ihren privaten
Partnern sehr günstige Konditionen aushandeln können. Martin Hendges,
Vorsitzender des Deutschen Zahnärzte-Verbandes, rät den Versicherten
aber zur Besonnenheit und erläutert aus zahnärztlicher Sicht, worauf
bei Vertragsabschluß besonders zu achten ist.
"Man sollte auf jeden Fall nicht nur auf
den Preis achten, sondern vor allen Dingen auf den Leistungsumfang.
Aus unserer Sicht ist es sehr sinnvoll, wenn eine Zusatzversicherung
prophylaxeorientiert ist, also zum Beispiel auch Zuschüsse für eine
professionelle Zahnreinigung zahlt oder auch vor allen Dingen den Versicherten
im Bereich höherwertiger Zahnersatz gut abdeckt. Man muß immer betrachten,
welch Erstattungen werden letztendlich geleistet; es gibt einige Risiko-Äquivalente
in den Zusatzversicherungen, die dazu führen, dass die Erstattung sich
sehr stark begrenzt, und da unterscheiden sich in der Tat die Zusatzversicherungen
sehr stark im Leistungsspektrum. Dort muß man dann schauen, wie die
sonstigen Versicherungsbedingungen dieser Zusatzversicherung aussehen.
Das muß man im Detail dann wirklich vergleichen." so Martin Hendges.
Probleme können auch dann auftreten,
wenn man z. B. ganz regulär die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte.
Weil der Kooperationspartner für die Zusatzversicherung in jedem Fall
das private Versicherungsunternehmen ist, kommt es hier wie so oft,
auf die genauen Vertragsbedingungen an.
Noch einmal Martin Hendges: "Bei diesen
Kooperationsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem
privaten Versicherungsunternehmen sollte man darauf achten, dass man
den Versicherungsschutz in der Zusatzversicherung nicht dann verliert,
wenn man die gesetzliche Krankenkasse wechselt. Das ist sehr unterschiedlich
bei den Angeboten, manche Krankenkassen binden über die Zusatzversicherung
den Patienten sehr stark, andere gestalten das sehr offen, so dass er
also dann bei einem Krankenkassenwechsel die Zusatzversicherung quasi
im gleichen Umfang mitnehmen kann. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
und Angestellte sollten also die Zusatzangebote ihrer Kasse genau prüfen
und mit ähnlichen Angeboten auf dem Marktvergleichen.
" Quelle: [ www.krankenkassenratgeber.de
] (18.09.2006)
Besuchen
Sie für detaillierte Informationen zu hochwertigem Zahnersatz aus
deutscher Fertigung unbedingt auch die Webseite der Zahntechniker-Innung
Rheinland-Pfalz:
[ Zahnersatz made
in Germany ]

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