Zahnersatz in Raten "zahlbar", Zahnersatz-Zusatzversicherung

Zahnersatzkosten
Ein Trugschluss ist es, dass die Material- und Laborkosten gestiegen seien. In Wahrheit ist deutsche Zahntechnik günstig wie nie. Von 1992 bis 2005 haben sich die Preise für in Deutschland hergestellten Zahnersatz lediglich um 2 % erhöht, während die Preise im Gesamthandwerk im gleichen Zeitraum um 40,2 % gestiegen sind. Dennoch sollten Sie mit einer Zahnersatz-Zusatzversicherung vorsorgen.

Zahnersatz in Raten "zahlbar"
So wie die Ratenzahlung beim Autokauf, bei der Anschaffung von Möbeln, Fernseh- oder HiFi-Geräten nicht mehr wegzudenken ist, so ist die Hochwertigkeit und Langlebigkeit von Zahnersatz "made in Germany" auch in Raten zahlbar. Viele Patienten nutzen zur Finanzierung ihrer "schönen Zähne" bereits die Teilzahlung. Gut vorsorgen mit Zahn-Zusatzversicherung Bei der Wahl der privaten Zusatzversicherung für Zahnersatz sollte grundsätzlich bedacht werden: WER will WAS für WELCHE Fälle WIE absichern. Hier gilt: die unterschiedlichen Leistungsangebote der Versicherer beachten und in jedem Fall die Vertragsbedingungen genau zu studieren, denn die Versicherungsleistungen unterscheiden sich zum Teil gravierend. Beispielsweise übernehmen manche "Zahntarife" die Kosten für Inlays komplett, andere nur die anteilige, prozentuale Erstattung. Auch die Kosten für Implantate werden nicht bei allen "Zahntarifen" übernommen.

Ebenfalls bei der Höhe der Erstattung gibt es große Unterschiede. Heißt es beispielsweise "40% des erstattungsfähigen Betrages", dann ist mit dem "erstattungsfähigen Betrag" oft nur der Betrag für Leistungen aus dem "Kassenkatalog" gemeint und bezeichnet die prozentuale Übernahme des reinen "Kassenanteils" (z. B. Übernahme von 40% des nach Kassenzuschuss verbleibenden Patientenanteils an der Kassenleistung). Auch "50% der Restkosten", kann betragsmäßig erheblich weniger ausmachen als ein "Zahntarif", der "30% des Rechnungsbetrages" vorsieht. Das heißt, nicht lediglich und pauschal die Prozentwerte vergleichen, sondern besonders darauf achten, was genau hinter der Formulierung der Versicherungsleistung steckt.

Bei der Seite handelt es sich um einen versicherungsneutralen Wegweiser, der nicht dem Verkauf bzw. dem Vertrieb von Versicherungen dient. Er soll Verbrauchern helfen sich im Dschungel der Zahnzusatzversicherungen zu Recht zu finden.

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Steuern sparen - Die steuerliche Absetzbarkeit von Zahnersatz
Patienten können ihren Eigenanteil (Zuzahlung) an Zahnersatz unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die privaten Kosten für Zahnersatz - dazu zählen Kronen, Brücken, Füllungen, Prothesen etc. - reduzieren so das zu versteuernde Einkommen, denn diese Ausgaben gehören zu den Krankheitskosten und sind damit als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Sie wirken sich dann steuermindernd aus, wenn - ggf. zusammen mit anderen Kosten - die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

Übrigens: Zu den Krankheitskosten zählen auch die Fahrtkosten zum Zahnarzt, diese können abgesetzt werden.

Beispiel: Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Brutto-Monatseinkommen von € 1.500,-- (€ 18.000,-- pro Jahr) hätte einen Grenzbetrag von 1 % seines Jahreseinkommens, also € 180,-- pro Jahr. Wenn sein Eigenanteil für Zahnersatz, -kronen oder -füllungen diese Grenze überschreitet, werden alle darüber liegenden Kosten als "außergewöhnliche Belastung" von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Aber auch andere Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich abzugsfähig. Sie wirken sich dann steuermindernd aus, wenn - ggf. zusammen mit anderen Kosten - die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Das gelingt nur, wenn man während des Jahres auch wirklich alle außergewöhnlichen Belastungen festhält und Belege sammelt.

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigen Kosten (Voraussetzung: medizinische Notwenigkeit)
- Alternative Behandlungsmethoden
- Arzneimittel
- Bade- und Heilkuren (unter best. Voraussetzung)
- Brillen o Eigenanteile (Zuzahlungen, Praxisgebühr)
- Erkrankung im Ausland
- Fahrtkosten
- Haartransplantation
- Heilpraktiker
- Impfungen
- Künstliche Befruchtung
- Kurkosten (Kuranteil)
- Medizinische Hilfsmittel (Gesundheitsschuhe, Stützstrümpfe, etc.)
- Rezeptgebühr
- Zahnersatz

Genauere Informationen darüber geben Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder auch das Finanzamt.

Stand: Juni 2006

Zahn-Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte: Zahnärzte verweisen
auf das Kleingedruckte

Seit fast 2 Jahren dürfen nun bereits auch die Gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten private Zusatzversicherungen, etwa beim Krankentagegeld oder beim Zahnersatz, anbieten. Weil auch ein sorgfältig geführtes Bonusheft nicht vor einem erheblichen Eigenanteil, der bei hochwertigem Zahnersatz zu zahlen ist, schützt, werden gerade im Dentalbereich sehr viele unterschiedliche Tarife angeboten. Oftmals haben die Krankenkassen dafür mit ihren privaten Partnern sehr günstige Konditionen aushandeln können. Martin Hendges, Vorsitzender des Deutschen Zahnärzte-Verbandes, rät den Versicherten aber zur Besonnenheit und erläutert aus zahnärztlicher Sicht, worauf bei Vertragsabschluß besonders zu achten ist.

"Man sollte auf jeden Fall nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allen Dingen auf den Leistungsumfang. Aus unserer Sicht ist es sehr sinnvoll, wenn eine Zusatzversicherung prophylaxeorientiert ist, also zum Beispiel auch Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung zahlt oder auch vor allen Dingen den Versicherten im Bereich höherwertiger Zahnersatz gut abdeckt. Man muß immer betrachten, welch Erstattungen werden letztendlich geleistet; es gibt einige Risiko-Äquivalente in den Zusatzversicherungen, die dazu führen, dass die Erstattung sich sehr stark begrenzt, und da unterscheiden sich in der Tat die Zusatzversicherungen sehr stark im Leistungsspektrum. Dort muß man dann schauen, wie die sonstigen Versicherungsbedingungen dieser Zusatzversicherung aussehen. Das muß man im Detail dann wirklich vergleichen." so Martin Hendges.

Probleme können auch dann auftreten, wenn man z. B. ganz regulär die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte. Weil der Kooperationspartner für die Zusatzversicherung in jedem Fall das private Versicherungsunternehmen ist, kommt es hier wie so oft, auf die genauen Vertragsbedingungen an.

Noch einmal Martin Hendges: "Bei diesen Kooperationsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem privaten Versicherungsunternehmen sollte man darauf achten, dass man den Versicherungsschutz in der Zusatzversicherung nicht dann verliert, wenn man die gesetzliche Krankenkasse wechselt. Das ist sehr unterschiedlich bei den Angeboten, manche Krankenkassen binden über die Zusatzversicherung den Patienten sehr stark, andere gestalten das sehr offen, so dass er also dann bei einem Krankenkassenwechsel die Zusatzversicherung quasi im gleichen Umfang mitnehmen kann. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Angestellte sollten also die Zusatzangebote ihrer Kasse genau prüfen und mit ähnlichen Angeboten auf dem Marktvergleichen.

" Quelle: [ www.krankenkassenratgeber.de ] (18.09.2006)

Besuchen Sie für detaillierte Informationen zu hochwertigem Zahnersatz aus deutscher Fertigung unbedingt auch die Webseite der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz:

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