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"Experten statt Experimente
! "
Die Planung, Herstellung und Eingliederung
von Zahnersatz, das heißt auch Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen, kombinierter
Zahnersatz und Implantate, erfordert hohes fachliches Können auf zahnärztlicher
und zahntechnischer Seite. Je enger die Kommunikation und Zusammenarbeit
zwischen dem Zahnteam Zahnarzt und zahntechnisches Labor und Patient
ist, umso besser das Ergebnis des für den Patienten individuell angefertigten
Zahnersatzes.
Planung,
Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz
- dazu zählen auch Inlays, Kronen und Brücken - haben in Deutschland
einen hohen Grad an Perfektion erreicht. Von der Diagnose über die Planung,
bis hin zur Ausführung und den eingesetzten Materialien, steht eine
große Breite an Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung, von einfachen,
aber funktionellen bis zu anspruchsvollen und hoch komfortablen Lösungen.
Das heißt, je enger die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt,
zahntechnischem Labor und Patient ist, umso besser das Ergebnis des
individuell für den Patienten angefertigten Zahnersatzes. Der Erfolg
einer zahnärztlichen Behandlung hängt ab von der Kompetenz des Zahnarztes
und der Qualität des Zahnersatzes. So kann für den Patienten ein in
Funktion, Ästhetik und materialtechnischer Hinsicht optimierter Zahnersatz
nur Hand in Hand zwischen dem Zahntechniker und Zahnarzt Ihres Vertrauens
angefertigt werden.
"Kompetenz
in Zähnen"
Die meisten rheinland-pfälzischen Innungs-Fachbetriebe dokumentieren
bereits seit 2002 mit dem Herstellernachweis "Zahnersatz made in Germany",
dass der Zahnersatz individuell und persönlich für den Patienten hergestellt
wurde und aus der eigenen Fertigung des Zertifikat führenden zahntechnischen
Labors stammt. Das zahntechnische Labor garantiert damit, dass es nach
den Qualitätskriterien und Anforderungsprofilen des Medizinproduktegesetzes
arbeitet und alle verwendeten Materialien ausnahmslos das CE-Zeichen
tragen und den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Richtlinie
93/42/EWG entsprechen, der Zahnersatz individuell, unter kontrollierten
Arbeitsabläufen und unter Beachtung der Arbeits -, Umwelt- und Gesundheitsschutzkriterien
gefertigt wurde. Zertifikatsführende zahntechnische Laboratorien verfügen
über eine spezifische - für den Patienten nachprüfbare - Registrier-Nummer.
Deutscher
Zahnersatz weltweit führend
In Sachen Qualität und Fortschritt ist in Deutschland hergestellter
Zahnersatz weltweit führend! Das liegt insbesondere am international
dominierenden Qualifikationsniveau deutscher Zahntechniker, deren handwerklicher
und künstlerischer Perfektion sowie ihrer herausragenden Fachkompetenz.
Da der verordnete Zahnersatz langfristig im Körper verbleibt aber eine
unsachgemäße Herstellung von Zahnersatz Risiken und Gefahren für die
Gesundheit birgt, sind in Deutschland zur Ausübung des Zahntechniker-Handwerks
umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen und eine langjährige Berufserfahrung
ein Muss (Meisterbrief).
Lange
Haltbarkeit - langlebige Investition
Im Meisterlabor hergestellte Kronen und Brücken dienen Ihrer Zahngesundheit
oft für 20 Jahre und mehr. Dafür sorgen präzise Herstellung und beste
Materialien durch wohnortnahe Fachleute - eine Investition, mit der
Sie auf Dauer viel Geld sparen. Die Qualität von deutschem Zahnersatz
ist weltweit führend. Das wirkt sich auch positiv auf die Haltbarkeit
aus. Die entscheidenden Vorteile einer langen Verweildauer liegen für
den Patienten auf der Hand: Diese schont nicht nur die verbleibenden
Zähne, weil der Bohrereinsatz über eine große Zeitspanne vermieden werden
kann, sondern senkt pro Jahr gerechnet, die Kosten erheblich. Im Vergleich
zu ausländischem Zahnersatz ist der deutsche Zahnersatz dadurch auf
die Jahre gerechnet günstiger. Qualität, Haltbarkeit und Verlässlichkeit
sollten daher bei der Kostenkalkulation immer mitbedacht werden. (Quelle:
Zahntechnik Teleskop 05-2006)
Was
der Zahnarzt an den Patienten weitergeben muss:
Der Zahnarzt hat dem Patienten bei der Rechnungslegung die
· Durchschrift der Rechnung über zahntechnische Leistungen des Labors
und
· Konformitätserklärung des zahntechnischen Labors auszuhändigen
(siehe auch § 87 (1a) Satz 8 SGB V).
Merke:
Anbieter zahntechnischer Leistungen haben die Pflicht zur Offenlegung
des Herstellungsortes!
Patienten sollten fragen, woher
ihr Zahnersatz kommt !
Im Heil- und Kostenplan müssen auch Angaben zum Herstellungsort des
Zahnersatzes gemacht werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Versicherte
und Krankenkassen über den Herstellungsort und das Herstellungsland
der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen informiert werden.
Abrechnungsmanipulationen, mit zum Beispiel im Ausland hergestelltem
Zahnersatz zu Lasten von Versicherten und Krankenkassen, kann so besser
entgegengewirkt werden.
Die Frage, welches Labor
den Zahnersatz herstellen wird, kann und sollte der Patient mit seinem
Zahnarzt vor Behandlungsbeginn klären.
Die meisten zahntechnische Innungsfachbetriebe
in Rheinland-Pfalz haben bereits seit 2002 eine umfassendere Service-Leistung
eingeführt: Sie geben ein ausführliches Hersteller-Zertifikat "Zahnersatz
made in Germany" heraus. Damit bestätigt das Labor unter anderem, dass
der Zahnersatz nur aus geprüften Materialien und in qualitätsgesicherten
Arbeitsabläufen hergestellt wurde. Das Zertifikat sollte daher - zusammen
mit der Rechnung! - gut aufgehoben werden. Es sind zwei wichtige Informationen,
die für künftige Behandlungen von Bedeutung sein können.
Wichtig ist, dem Zahnarzt
schon im Vorfeld mitzuteilen, dass das Original-Hersteller-Zertifikat
"Zahnersatz made in Germany" mit laborspezifischer Registriernummer
gewünscht wird.
Besuchen
Sie für detaillierte Informationen zu hochwertigem Zahnersatz aus
deutscher Fertigung
die Webseite der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz:
[ Zahnersatz made
in Germany ]

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